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Abdichtung nach DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“

Dies ist die Vertragsnorm, die bei Werkverträgen für die Ausführung und Abrechnung zugrunde gelegt werden sollte. Sie regelt, welche Angaben eine Leistungsbeschreibung enthalten muss, welche Baustoffe einzusetzen sind, welche Ausführungsnormen gelten, welche Toleranzen einzuhalten sind und was eine Nebenleistung ist oder was als besondere Leistung zusätzlich zu vergüten ist.

Gussasphalt ist hohlraumfrei und wasserdicht. Er gilt aber nach Norm allein nicht als Abdichtung gegen nicht drückendes Wasser, d.h. Oberflächenwasser. Mit einer speziellen Bitumen-Schweißbahn (mit hoch liegender Trägerlage) und einer darauf im Verbund eingebauten Gussasphaltschicht kann jedoch eine normgerechte Abdichtung hergestellt werden.

Diese wird bevorzugt eingesetzt auf frei bewitterten Deckenflächen, Parkdecks, Hofkellerdecken, Terrassen, begrünten und erdüberschütteten Flächen oder in Nassräumen.

Diese Abdichtung wurde für Straßenbrücken entwickelt und hat sich dort seit mehr als 30 Jahren bewährt. Gussasphaltfachfirmen setzten diese Abdichtungstechnik daher auch schon lange ein, ehe sie 2000 in DIN 18195-5 aufgenommen wurde.

Diese Form der Abdichtung verhindert Unterläufigkeit und wird vom deutschen Ausschuss für Stahlbeton als dauerhafte Bauweise für direkt befahrene Parkdeckflächen eingestuft.

Auf dieser Abdichtung nach Teil 5 der DIN 18195 ist bei mäßiger Beanspruchung, z.B. nur Fußgänger, keine weitere Schutzschicht erforderlich, wie z.B. bei bahnenförmigen Abdichtungen. Auf Terrassen ist es aber wegen der meist kleinen Aufstandsflächen von Gartenmöbeln zweckmäßig, zusätzlich als Nutzschicht Fliesen oder Platten zu verlegen.

Auf begrünten oder erdüberschütteten Flächen schützt die Gussasphaltschicht die Abdichtung nicht nur bei gärtnerischen Arbeiten, sie ist auch nach den FLL-Prüfgrundsätzen als Wurzelschutzschicht anerkannt.

Der Abschluss der Abdichtung an aufgehenden Bauteilen wird heute überwiegend mit vliesarmierten Flüssigkunststoffen ausgeführt. Dies erspart den zweilagigen Einbau einer Bitumen-Schweißbahn und eine Klemmschiene bzw. ein Schutzprofil.

Mach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erfüllen Gussasphaltschichten auch die Anforderung an Dichtschichten in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Sie bieten – gegenüber anderen Bauweisen – den Vorteil des fugenlosen Einbaus. Sie können im Freien auf Asphaltunterlagen oder in Gebäuden auf Beton eingesetzt werden.

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